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03.06.2020 12:35
Vorstand

Erweiterung der Gelände- und Badeordnung - Pandemieplan VFK Südwest


Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Gelände- und Badeordnung des Schwimmbades vom VFK Südwest, ist verbindlich und befristet bis zum Ende der gesetzl. vorgeschrieben Covid 19 Pandemieregelungen. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen unseres Vereins zur Gelände- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. 

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass wir alle in Eigenverantwortung - gegenüber uns selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der Gelände-
und Badeordnung gerecht werden.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

(1)         Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum
   vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.

(2)         Betretet den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung.

(3)         Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich Schwimmbecken sind zu beachten.

(4)         Verlasst das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.

(5)         Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades

              verwiesen werden.

 

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

(1)         Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies  
   gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.

(2)         Wascht Eure Hände häufig und gründlich (Handhygiene).

(3)         Nutzt die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen
   nicht möglich ist.

(4)         Hustet und Niest in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).

(5)         Duscht Euch vor dem Besuch des Vereins und wascht Euch gründlich mit Seife.

(6)         Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

 

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1)         Haltet in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung,
   Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen wartet, bis die maximal angegebene Zahl  
   der anwesenden Personen unterschritten ist.

(2)         Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.

(3)         Im Schwimmbecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachtet bitte die ausgestellten Informationen.

(4)         Im Schwimmbecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeidet

  Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand, auf der Beckenrandststufe.

(5)         Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden.
  JedeBahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).

(7)         Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

(8)         Vermeidet auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzt die gesamte Breite zum Ausweichen.

 

(9)         Vermeidet an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswegen) enge Begegnungen
   und wartet ggf., bis der Weg frei ist.

Der Vorstand
31.05.2020