Gebührenordnung

Gültig ab 1.1.2025

1 Gebühren für Freizeitsport-Kurse

1.1 Nutzungsbedingungen

  • Für Mitglieder mit Geländenutzung sind Kurse der Kategorie I (z.Z. Kraftsport, Tischtennis, Sport für Kinder, Powertraining, Schwimmen, Wassergymnastik, Sportabzeichentraining und -abnahme) im Mitgliedsbeitrag enthalten.
  • Kurse der Kategorie II (z.Z. Flexi-Bar Mix, Gymnastik, Jumping, Pilates, Powerfitness, Step-Aerobic, Tai Chi Chuan, Wirbelsäulengymnastik, Yoga, Zumba) werden auf eine sogenannte „Zwei-Kurs-Regelung“ angerechnet. Das bedeutet, dass zwei Freizeitsportkurse der Kategorie II im Mitgliedsbeitrag enthalten sind. Ab dem dritten Freizeitsportkurs ist eine ermäßigte Kursgebühr zu entrichten.
  • Kurse der Kategorie III (z.B. Koronarsport) sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
  • Hinweis zur Haftpflicht- und Unfallversicherung: Nichtmitglieder sind als Sportkursteilnehmer über den Verein weder unfall- noch haftpflichtversichert. Sie müssen für ihren Versicherungsschutz selbst sorgen. Vor Kursbeginn werden diese Sportkursteilnehmer daher gebeten, die Kenntnisnahme dieser Regelung schriftlich zu bestätigen.

1.2 Gebühren

Kategorie Gebühr
Kursgebühren für Nichtmitglieder einschließlich Erwachsenenschwimmen je Quartal
  • Je Freizeitkurs für Erwachsene: 60,00 €
  • Je Freizeitkurs für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 40,00 €
Kursgebühren für Mitglieder mit Geländenutzung ab dem dritten gebuchten Freizeitsportkurs der Kategorie II und für Mitglieder ohne Geländenutzung ab dem ersten Kurs (außer Schwimmen)
  • Je Freizeitkurs für Erwachsene: 30,00 €
  • Je Freizeitkurs für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 18,00 €
Kinderschwimmen für Nichtmitglieder 81,00 €
Schongymnastik für Nichtmitglieder je Teilnahme 5,00 €
Koronarsport für außerordentliche Mitglieder 136,00 €
Für ausgewählte Kurse (siehe Nr. 1.3 bzw. bei der Geschäftsstelle erfragen) können erworben werden: 12er Karten für Nichtmitglieder: 50,00 €

1.3 Zahlungsweise und Kündigungsfrist

  • Die Kursgebühr ist vor Beginn der Teilnahme am Kurs zu entrichten. (Mahngebühr bei Zahlungsverzug beträgt 5 Euro je Mahnung). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende.
  • Derzeit gibt es 12er-Karten für die Kurse Tischtennis Jugend und Erwachsene/Senioren-Freizeit neben der Möglichkeit, die Gebühr für ein Quartal zu zahlen. Außerdem ist in diesen Fällen auch eine einmalige Teilnahme für 5,00 € möglich.

2 Gebühren für Sauna und Solarium

2.1 Nutzungsbedingungen

  • Die Sauna darf nur von Mitgliedern mit Geländenutzung genutzt werden.
  • Das Solarium darf nur von Mitgliedern mit Geländenutzung genutzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (siehe § 4 des „Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ vom 29. Juli 2009 – BGBl. I S. 2433).
  • Sauna und Solarium sind Zusatzangebote und müssen separat gebucht und bezahlt werden. Dafür sind nur Jahres- oder Tagesgebühren möglich. Die anteilige Berechnung der Jahresgebühr ist grundsätzlich nur bei Neubeantragung möglich. Es wird auf volle € gerundet.

2.2 Gebühren für Sauna und Solarium

  • Bitte beachten: Kinder und Jugendliche dürfen nur die Sauna nutzen!
Art der Nutzung Gebühr
Jahresnutzung
  • Jahreskarte für Erwachsene: 180,00 €
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, wenn ein Eltern-/Großelternteil eine Jahreskarte für die Sauna besitzt: FREI
Tagesnutzung
  • Tageskarte Erwachsene: 10,00 €
  • Tageskarte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, wenn ein Eltern-/Großelternteil eine Jahres- oder Tageskarte für die Sauna besitzt: FREI
  • Tageskarte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, ohne dass ein Eltern-/Großelternteil eine Jahres- oder Tageskarte für die Sauna besitzt: 5,00 €
  • Erwachsene Mitglieder anderer FKK-Vereine im DFK: 10,00 €
  • Kinder und Jugendliche anderer FKK-Vereine im DFK: 5,00 €

2.3 Gebühr für die Schrankmiete

  • Schränke können nur von Mitgliedern mit Geländenutzung gemietet werden. Die Gebühr für einen Schrank beträgt je Kalenderjahr (eine anteilige Berechnung ist nicht möglich): 20,00 €

2.4 Zahlungsweise und Fälligkeit

  • Die Jahresgebühren für Sauna, Solarium und Schrank sind mit Rechnungslegung fällig und bis Ende der ersten Januar-Woche des aktuellen Kalenderjahres zu entrichten (Mahnbeitrag bei Zahlungsverzug 5 Euro je Mahnung), soweit das Mitglied dem VfK kein SEPA-Lastschriftmandat für Beiträge, Umlagen und Gebühren erteilt hat. Die Rechnungslegung erfolgt zeitgleich mit der für die Beiträge.
  • Will ein Mitglied die Sauna und das Solarium nicht mehr nutzen, so ist dies bis spätestens 31.10. eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr dem Verein mitzuteilen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht anteilig zurückerstattet. Eine Ausnahme besteht bei Kündigung der Vereinsmitgliedschaft sowie bei einer Erkrankung, bei der sich die Nutzung einer Sauna auf längere Zeit verbietet.
  • Für die Tageskarten liegen im Bereich der Sauna gesonderte Kuverts aus, die mit Namen zu versehen sind und in die der entsprechend Betrag einzulegen ist.

3 Gastkarten zur Nutzung des Vereinsgeländes

  • Mitglieder mit Geländenutzung können für Verwandte ersten und zweiten Grades, die ihren Wohnsitz nicht in Berlin haben, eine Gastkarte zur Nutzung des Geländes für eine Gebühr von 25,00 €/Woche (Erwachsene) bzw. 20 €/Woche (Minderjährige) erwerben. Der Starttag ist dabei frei wählbar. Eine Preisberechnung unter einer Woche ist nicht möglich. Die Gastkarte ist im Vorfeld in der Geschäftsstelle zu erwerben.
  • Erwachsene Interessenten für den VfK dürfen einmalig höchstens an zwei Tagen gegen Zahlung einer Gebühr von 7,00 € pro Person und Tag das Vereinsgelände nutzen. Kinder der Interessenten können kostenlos mitgebracht werden.
  • Mitglieder anderer FKK-Vereine in der International Naturist Federation (INF) können für 7,00 € pro Tag für die ersten beiden Tage und für 12,00 € für jeden weiteren Tag das Gelände nutzen. Deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keine Gebühr.
  • Vorstandsmitglieder anderer FKK-Vereine im LFK Berlin-Brandenburg e. V. können das Vereinsgelände fünf Mal im Kalenderjahr kostenlos nutzen.
  • Erwachsene Mitglieder mit Geländenutzung dürfen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Gastkarten erwerben. Das jeweilige Mitglied ist als Gastgeber für seinen Gast verantwortlich. Die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten des jugendlichen Gastes muss einmal pro Jahr schriftlich vorliegen. Das Formular ist in der Geschäftsstelle erhältlich. Die Gebühr beträgt 3,00 € pro Tag, die Jahresgebühr 20,00 € (Einzelkarte).
  • Die Geländenutzung im Sinne der Absätze 1 bis 5 ist beschränkt auf die Liegewiesen, das Schwimmbad, die Beach-/Tennisplätze und sanitären Einrichtungen (außer Sauna und Solarium).
  • Mitglieder haben die Möglichkeit, eine/einen Trainings-/Spielpartner/in, die/der nicht Mitglied ist, für die Beach-/Tennisplätze einzuladen.
  • Für diesen/diese Partner/in sind 7,00 € Gebühr pro Tag zu entrichten. Das als Gastgeber/in fungierende Mitglied übernimmt die Verantwortung. Die Nutzung ist beschränkt auf die Beachvolleyball-/Tennisanlage und die Sanitäreinrichtungen (außer Sauna und Solarium).

4 Schlüssel- und Kartenpfand

4.1 Schlüsselpfand

  • Jedes volljährige Mitglied mit Geländenutzung erhält gegen die Zahlung eines Pfands von 50,00 € einen Schlüssel für den Zutritt zum Gelände und zum Vereinshaus. Das Pfand wird bei Verlust des Schlüssels und, sofern er nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückgegeben wird, einbehalten. Sofern ein Pfand unter 50 € gezahlt wurde (vor 2024) ist im Fall von Satz 2 die Differenz zwischen dem gezahlten Pfand und 50 € zu entrichten.

5 Sonstige Gebühren

5.1 Neuausstellung eines Mitgliedsausweises

  • Für die Neuausstellung eines Mitgliedsausweises bei Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.

5.2 Nutzung von Räumlichkeiten des Vereinshauses

  • Für die Nutzung von Räumlichkeiten im Vereinshaus des VfK durch Mitglieder mit Geländenutzung zur Durchführung von Seminaren, Schulungen und Behandlungen in eigener Regie gegen Bezahlung durch die Teilnehmer ist vom Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 10% der erzielten Einnahmen zu entrichten. Gegenstand und Termin der Veranstaltungen sind vom Vorstand zu genehmigen.
  • Private Feiern oder sonstige Veranstaltungen von Mitgliedern mit Gästen im Casino bzw. seinem Nebenraum bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand und dieser bestimmt im Einzelfall eine Kaution.
  • Familienfeiern von Mitgliedern sind mietfrei. Die Miete bei anderen (Fach-)Veranstaltungen von Mitgliedern oder Gästen beträgt 20,00 €/Stunde.
  • Für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit bei den Veranstaltungen ist das jeweils beantragende Mitglied/der beantragende Gast verantwortlich.

5.3 Vermietung der Gymnastikhalle

  • Die Gymnastikhalle im Vereinsgebäude kann vom Vorstand an Mitglieder und Vereinsfremde zur Durchführung von Kursen in eigener Regie vermietet werden, soweit das die Belegungspläne zulassen.
  • Die Miete beträgt 30,00 €/Stunde.
  • Mit der Miete sind die Kosten für Strom und Heizung sowie die Nutzung der Umkleideräume und Toiletten abgegolten.
  • Die Mieterin/der Mieter ist für die Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit verantwortlich.
  • Alle Gebühren gemäß Punkt 5. sind ohne besondere Aufforderung in der Geschäftsstelle als Barzahlung oder durch Überweisung auf das Konto des VfK zu begleichen.

5.4 Bankverbindung

  • Verein für Körperkultur Berlin-Südwest e.V.
  • DKB Deutsche Kreditbank AG
  • IBAN: DE 13 1203 0000 1020 2100 09

Diese Gebührenordnung gilt ab 01.Januar 2025 (Beschluss des Vorstandes vom 21.11.2024).